Verlustvortrag - wirtschaftliche Identität:
Sachlicher Zusammenhang zwischen Zuführung neuen Betriebsvermögens
und anschließender Anteilsübertragung
Leitsatz
1. Bei der erforderlichen einschränkenden
Auslegung von § 8 Abs. 4 KStG a.F. muss ein zeitlicher und sachlicher
Zusammenhang bestehen.
2. Ein sachlicher Zusammenhang
liegt vor, wenn sich die Zuführung neuen Betriebsvermögens und die
anschließende Anteilsübertragung bei einer objektiven ex post Betrachtung
zu einem einheitlichen Gesamtbild zusammenfügen.
3. Für den sachlichen Zusammenhang
ist es nicht erforderlich, dass das "wie" der Verlustnutzung von
Anfang an feststeht.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 12 Nr. 20 DStRE 2019 S. 750 Nr. 12 EFG 2019 S. 470 Nr. 6 GmbH-StB 2019 S. 111 Nr. 4 WAAAH-07724
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.11.2018 - 6 K 151/17
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