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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 192/16

Gesetze: ZK Art. 70 Abs. 1 Unterabsatz 1 ; ZK Art. 70 Abs. 1 Unterabsatz 2 ; UZK Art. 190 Abs. 1 Unterabsatz 1; UZK Art. 190 Abs. 1 Unterabsatz 2

Zollamtliche und weitere Beschaffenheitsbeschau - Mindestprobenumfang

Leitsatz

1. Ist in der ermessensbindenden Dienstanweisung ein Mindestprobenumfang festgelegt, ist die Mindestprobenmenge auch zu untersuchen (Bestätigung der Rechtsprechung, Urteil vom , 4 K 99/10).

2. Art. 70 Abs. 1 Unterabsatz 2 ZK (= Art. 190 Abs. 1 Unterabsatz 2 UZK) vermittelt dem Anmelder einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer weiteren Beschau.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAH-07723

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 20.11.2018 - 4 K 192/16

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