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Kammerinterne Demokratiedefizite
Die funktionale berufsständische Selbstverwaltung der Kammern der freien Berufe wie auch der Industrie- und Handelskammern (IHK) wird unter Berufung auf die damit verbundene Möglichkeit der demokratischen Teilhabe der Mitglieder zu rechtfertigen versucht. Die Regelungen über die Organisationsstruktur der Selbstverwaltungseinheiten müssten aber auch ausreichende institutionelle Vorkehrungen dafür enthalten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Mangelhafte Sicherung der demokratischen Binnenstruktur
[i]Machtkämpfe zwischen den Mitgliedern insbesondere in den IHKEben diese Sicherungen der verfassungsrechtlich gebotenen demokratischen Binnenstruktur in den Kammern ist entgegen der herrschenden Auffassung nicht ausreichend, um den Verzicht auf die nach dem Grundgesetz gebotene demokratische Legitimation zu kompensieren. Dies zeigen diverse Machtkämpfe zwischen den Mitgliedern, wie sie vor allem in den IHK an der Tagesordnung sind.
[i]Beispiele aus anderen KammernAber auch in anderen freiberuflichen Kammern wie z. B. denen der Rechtsanwälte werden vermehrt Streitigkeiten ausgefochten. Ein wichtiger Anlass dafür ist die Anerkennung der jahrzehntelang bekämpften Syndikusrechtsanwälte in den §§ 46 ff. BRAO. Als weiteres aktuelles Beispiel sei der permanente Ver...