Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung
(1) Sobald das Leistungsgebot bekanntgegeben worden ist und solange die Steuerschuld noch nicht vollständig getilgt ist, kann der Gesamtschuldner, der eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen gem. § 276 Abs. 6 Satz 2 AO begehrt, regelmäßig den Erlass eines Aufteilungsbescheids verlangen. (2) Ein zulässiger Antrag wird durch spätere Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber dem anderen Gesamtschuldner nicht unzulässig (Bezug: § 268, § 276 Abs. 1, 3, 5, 6, § 277, § 279 Abs. 1 Satz 1, § 44 AO; § 26, § 26b EStG).
(1) Gemäß § 268 AO können Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden und deshalb Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 AO) sind, beantragen, dass die Vollstreckung wegen der Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 AO be...