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BFH 26.10.1989 V R 25/84

Umsatzsteuer; | Steuersatz für Friseurleistungen (§ 4 Nr.21 UStG)

Nach dem sind Friseurleistungen, die der Inhaber einer Friseurfachschule dadurch ausführt, daß die Schüler in einem Übungsfriseursalon Kunden unter fachlicher Anleitung bedienen, nicht gem. § 4 Nr.21 UStG steuerfrei.

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