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Wegzugsbesteuerung im Lichte des DBA Spanien
Das Risiko der Doppelbesteuerung beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Der Wegzug nach Spanien stellt für viele Deutsche ein gern gewähltes Szenario dar. Dabei sind die Gründe für einen Wegzug ins Ausland oft sehr vielfältig und i. d. R. außersteuerlich geprägt. Wie bei jeder Aufgabe des Wohnsitzes stellt sich dann die Frage, wie sich deren steuerliche Folgen darstellen und ob das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Im Fall des Wegzugs nach Spanien müssen auch die Besonderheiten des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA Spanien 2011) berücksichtigt werden. Dieser Beitrag stellt ein solches Risiko einer Doppelbesteuerung anhand eines für die Praxis gängigen Sachverhalts vor.
Die Wegzugsbesteuerung wird grds. durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts und mit der damit verbundenen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgelöst (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG).
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug veräußert, muss geprüft werden, ob eine zwischenzeitlich eingetretene Wertminderung berücksichtigt werden kann (§ 6 Abs. 6 Satz 1 AStG).
Das DBA Spanien 2011 enthält eine Wegzugsklausel, die unter bestimmten zeitlichen Bedingungen zu einer Doppelbesteuerung führen kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
Die natürliche Per...