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LG 23.05.2018 1 O 319/17, NWB 8/2019 S. 471

Wettbewerb | Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins

Die in einem Werbeflyer eines Lohnsteuerhilfevereins in Bezug auf die von ihm angebotenen Dienstleistungen verwendeten Begriffe und Wendungen „Steuererklärung“, „Einkommensteuererklärung“ und „ganzjährige umfassende steuerliche Beratung“ sind jedenfalls dann (noch) nicht als irreführend oder unzutreffend wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn zugleich auf die eingeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 4 Nr. 11 StBerG) im Text hingewiesen wird. Die Angaben sind dann in ihrer Gesamtheit für den Rechtsverkehr ausreichend, um sich ein (korrektes) Bild über die konkreten Leistungsangebote und Leistungsmöglichkeiten machen zu können. [i]Zur unzulässigen Werbung einer LLP Simon, NWB 5/2019 S. 287

Anmerkung:

Nicht alle Gerichte dürften so großzügig urteilen: So hat etwa das , DStR 2017 S. 2351) ...

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