Persönliche oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 - darunter fallen auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren
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Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? - Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAH-07431