Arbeitshilfe Februar 2021

Kein Kindergeldanspruch der mit den Kindern in Polen lebenden und dort berufstätigen, vom Kindsvater geschiedenen Kindsmutter in sog. Entsendungsfällen

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Entsandte Arbeitnehmer: Stellt Art. 12 der VO 883/2004 ein „umfassendes“ Sonderrecht für den genannten Personenkreis dar, so dass auch die steuerrechtliche Regelung des Kindergeldbezuges hiervon umfasst ist und dadurch die Wohnsitzfiktion nach Art. 60 i.V.m. Art. 67 der VO 883/2004 ausgeschlossen wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAH-07408