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Billigkeitserlass bei fehlerhaft in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Ein Erlass der Umsatzsteuer ist gerechtfertigt, wenn sich der Unternehmer und sein unternehmerisch tätiger Vertragspartner gegenseitig Rechnungen mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer aufgrund eines Rechtsirrtums ausstellen und beide jeweils die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Billigkeitserlass kommt dann deshalb in Betracht, weil beide Unternehmer ihre Umsätze versteuert haben und daher das Steueraufkommen nicht gefährdet worden ist.
Hintergrund: Wer zu Unrecht Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, muss diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies ist z.B. der Fall, wenn überhöhte Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder Umsatzsteuer ausgewiesen wird, obwohl gar keine Leistung erbracht worden ist.
Sachverhalt: Die Klägerin war in den Jahren 2003 un...