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Wegzugsbesteuerung im Lichte des DBA Spanien
Der Wegzug nach Spanien stellt für viele Deutsche ein gern gewähltes Szenario dar. Dabei sind die Gründe für einen Wegzug ins Ausland oft sehr vielfältig und i. d. R. außersteuerlich geprägt. Wie bei jeder Aufgabe des Wohnsitzes stellt sich dann die Frage, wie sich die steuerlichen Folgen darstellen und ob das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Im konkreten Fall des Wegzugs nach Spanien müssen auch die Besonderheiten des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA Spanien 2011) berücksichtigt werden. Denn konkret besteht ein solches Risiko der Doppelbesteuerung durchaus.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Hintergrund
Ziel des § 6 AStG ist die Sicherstellung der Besteuerung von im Inland entstandenen stillen Reserven, d. h. Vermögenszuwächsen bei bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sonst durch den Wegzug natürlicher Personen ins Ausland verloren gingen. Die Wegzugsbesteuerung wird primär durch die Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und mit der damit verbundenen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgelöst. Liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG vor, ist auf die Anteile i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten St...