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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 2175/15 EFG 2019 S. 336 Nr. 5

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3 S. 1; EStG § 8 Abs. 3 S. 2

Anwendung des Rabattfreibetrages für Tagesfreifahrkarten für den Fernverkehr Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens

Leitsatz

1. Der Freibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG ist auch einem Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens zu gewähren, der geldwerte Vorteile in Gestalt von Freifahrkarten für den inländischen Fernverkehr als Tagesticket erhält.

2. Der Sachbezug des Begünstigten besteht nicht in den verklausuliert als "Tagesticket Fern“ umschriebenen Berechtigungsscheinen, sondern in der am konkreten Tag erbrachten verbilligten Beförderungsleistung, wie sie in den Streitjahren auch anderen Kunden der Deutschen Bahn AG angeboten wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 29
DStRE 2019 S. 873 Nr. 14
EFG 2019 S. 336 Nr. 5
EStB 2019 S. 285 Nr. 7
JAAAH-07199

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 05.12.2018 - 8 K 2175/15

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