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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2149/15 EFG 2019 S. 225 Nr. 4

Gesetze: AO § 37 Abs. 2

Erstattungsberechtigter von Kapitalertragsteuer bei im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einer Personengesellschaft erwirtschafteten Zinserträge

Leitsatz

  1. Erwirtschaftet eine in Insolvenz befindliche Personengesellschaft, im Rahmen des Insolvenzverfahrens Zinserträge, steht ein Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde auf Kapitalertragsteuer den hinter der Personengesellschaft stehenden Mitunternehmern zu, deren Steuern die Personengesellschaft einbehält und an die Finanzverwaltung abführt.

  2. Bei einer Personengesellschaft, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Zinserträge erwirtschaftet, ist Steuerschuldner der Mitunternehmer. Die sich in der Insolvenz befindliche Personengesellschaft ist einkommensteuerlich lediglich Gewinnerzielung-, nicht aber Steuersubjekt.

  3. Erstattungsberechtigt von einbehaltenen und abgeführten Steuern ist grundsätzlich derjenige, dessen Steuer gezahlt wird. Bei der Kapitalertragsteuer ist dies der Gläubiger der Kapitalerträge.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 225 Nr. 4
HAAAH-07191

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 23.08.2017 - 4 K 2149/15

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