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NWB Nr. 8 vom Seite 462

Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen und neue steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers

Dr. Alois Nacke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 508Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v.  (BGBl 2018 I S. 2338; UStAVermG) an verschiedenen Stellen Sozialzwecknormen geschaffen, die zu neuen Steuerbefreiungen bzw. Steuerreduzierungen führen. Im Einzelnen sind besonders § 3 Nr. 15, § 3 Nr. 37 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG von Bedeutung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Förderung der Elektromobilität (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG): [i]Halbierung der BemessungsgrundlageDas UStAVermG sieht eine Änderung bei der Förderung der Elektromobilität vor. Statt der Herausrechnung bestimmter Kosten für das Batteriesystem aus der Bemessungsgrundlage sieht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG vor, dass nunmehr die 1 %-Regelung halbiert wird, also statt 1 % nur 0,5 % vom Listenpreis eines Elektrofahrzeugs angesetzt wird. Gesetzestechnisch wird dies durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage umgesetzt ( BT-Drucks. 19/4455 S. 40). Über die Verweisungstechnik des Einkommensteuergesetzes kommt die Halbierungsregelung auch bei der Berechnung des Nutzungswerts für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Familienheimfahrten und bei der Überlassung eines Elektrofahrzeugs an Arbeitnehmer...

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