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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus den Abrisskosten einer Mietimmobilie nur bei künftiger steuerpflichtiger Nutzung
Aus den Abrisskosten eines bislang umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer eine künftige umsatzsteuerpflichtige Nutzung der Immobilie nicht darlegen kann. Es genügt nicht, dass das Gebäude bislang umsatzsteuerpflichtig vermietet worden ist. Denn der Abriss steht nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Vermietung.
[i]Beabsichtigte Nutzung ist entscheidendEntscheidend ist somit die beabsichtigte künftige Nutzung. Diese kann umsatzsteuerpflichtig sein (Vermietung oder Verkauf, jeweils mit Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG) oder aber umsatzsteuerfrei sein (Vermietung oder Verkauf, jeweils ohne Option nach § 9 UStG). Zur künftigen Nutzung hatte die Klägerin aber unterschiedliche Angaben gemacht, so dass eine umsatzsteuerpflichtige Nutzung nicht feststand, die den Vo...