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BFH 13.09.2018 III R 48/17, NWB 7/2019 S. 387

Einkommensteuer | Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat laut u. a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspflicht bestand.

Anmerkung:

Wie in der Entscheidung des III. Senats vom selben Tage (III R 19/17) hing auch in diesem Fall die Frage, ob von einer Kindergeldrückforderung aus Billigkeitsgründen abgesehen werden kann, weil das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, allein davon ab, dass der Kindergeldberechtigte seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Dies hatte das Fi...

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