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STFAN Nr. 2 vom Seite 10

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Im zweiten Teil des Gesamtüberblicks zum Thema Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird vor allem auf die Abschreibung des Mietobjekts eingegangen. Dabei ist in der Praxis insbesondere die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Gebäudekosten und solchen, die in die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung mit einfließen, von Bedeutung. Außerdem wird erläutert, was zu beachten ist, wenn das Mietobjekt verbilligt vermietet wird oder Zweifel an einer sog. „Einkünfteerzielungsabsicht“ bestehen.

Abschreibung von Wirtschaftsgütern

Bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 35 der Anlage V 2017)

Arbeitsmittel mit einer Nutzungsdauer von über einem Jahr können nur im Wege der Abschreibung (AfA) als Werbungskosten angesetzt werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Regelungen über geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. GWG-Regelung) oder die lineare AfA gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG anzuwenden ist. Maßgebend für diese Entscheidung ist die Höhe der Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Betragen diese nicht mehr als 800 € und ist das Wirtschaftsgut beweglich und selbstständig nutzungsfähig gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG, dann hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit zwischen den genannten Abschreibungsmethoden zu w...