Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IK Nr. 2 vom Seite 9

Bitte nicht verwechseln – Rücklagen und Rückstellungen (II)

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Haben Sie diese beiden Begriffe aus dem Rechnungswesen auch schon einmal verwechselt? Sie klingen ja sehr ähnlich. Und doch haben sie nichts miteinander zu tun.

In der Ausgabe 01/2019 haben wir erklärt, wie Rücklagen entstehen und wie sie verwendet werden. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen das Wichtigste über Rückstellungen vor.

Gleich zu Beginn noch einmal das Wichtigste:

  • Rücklagen sind Eigenkapital

  • Rückstellungen sind kein Eigenkapital. Sie zählen zum Fremdkapital.

Wozu bildet man Rückstellungen?

Stellen wir uns vor, ein Unternehmen aus der Solarbranche führt mit einem Kunden einen Prozess, wegen einer aus dessen Sicht mangelhaften Installation von Modulen für einen Solarpark, ein. Da der Lieferant die Sache anders sieht als sein Kunde, ist er nicht zu einer Ersatzlieferung bereit. Es hilft nur noch ein Rechtsstreit vor Gericht. Da der Ausgang des Verfahrens offen ist, muss der Lieferer Vorsorge treffen.

Er könnte natürlich Gelder in entsprechender Höhe auf einem Bankkonto zurücklegen. Das würde aber dem Unternehmen unnötig Liquidität entziehen und Kosten durch eventuelle Kredite verursachen.

Das Problem löst man einfacher, indem man die möglichen Kosten des Rechtsstreits vorsorgli...