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FG Düsseldorf | Aufteilung des Arbeitslohns eines im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Berufskraftfahrers
Das Besteuerungsrecht bezüglich des Arbeitslohns eines in Deutschland wohnhaften Berufskraftfahrers, der für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber fährt, ist für Tage, an denen er Fahrtstrecken sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland oder in einem Drittstaat zurücklegt, nach den jeweiligen Fahrtzeiten aufzuteilen. Können diese nicht genau ermittelt werden, sind sie zu schätzen. Eine dabei entstehende Doppelbesteuerung des Arbeitslohns durch die (nahezu) gesamte Besteuerung in den Niederlanden berührt die Rechtmäßigkeit der den vorstehenden Grundsätzen entsprechenden deutschen Steuerbescheide nicht. Sie kann nur durch ein Verständigungsverfahren ausgeräumt werden.
Der Kläger war in den Streitjahren 2013 [i]Bei grenzüberschreitendem Einsatz können Lkw-Fahrtzeiten geschätzt werden und Lohn wird ggf. doppelt besteuert und 2014 mit Transportfahrzeugen sei...