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Zur Reform der Hinzurechnungsbesteuerung
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 104 Vorschläge für Änderungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung sind in den nächsten Wochen zu erwarten. Durch die bereits nicht mehr fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben durch die ATAD besteht akuter gesetzgeberischer Handlungsdruck. Wird es zu Verschärfungen der deutschen Regelungen kommen?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Aktueller Sachstand
[i]Kritik an den deutschen CFC-Rules ist nicht neu, aber inzwischen zum Teil sehr grundsätzlichAlle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Mindestvorgaben der Anti-Tax-Avoidance Directive bis zum in nationales Recht umzusetzen. Dies schließt u. a. ein System der Hinzurechnungsbesteuerung ein. Die Besteuerung am Ort der Wertschöpfung ist ein erklärter Hauptzweck der ATAD.
Die deutschen Regelungen werden als übermäßig kompliziert und vielfach unpraktikabel kritisiert. Besonders der Aktivitätskatalog und die Niedrigsteuerschwelle von 25 % gelten als änderungsbedürftig. Eher grundsätzliche Systemkritik betont, dass sie in Teilbereichen praktisch nur sehr schwer zu beherrschen, ja widersprüchlich sind. Unions- und verfassungsrechtliche Bedenken sind die Folge.
[i]Das BMF-Schreiben zur Hinzurechnungsbesteuerung ist veraltetDas aktuelle BMF-Schreiben zur Hinzurechnungsbesteuerung v. (IV B 4 - S 1340 - 11/04 NWB ZAAAB-22327) ist zum Teil überholt. Ein Runderlass des Landes Be...