EuGH-Vorlage: Umsatzsteuerfreiheit
von Surf- und Segelkursen nach der MwStSystRL
Leitsätze
1. Die Durchführung
von Surf- und Segelkursen im zeitlichen Umfang von zwölf Stunden ist
nicht nach nationalem Recht von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt
auch dann, wenn der Kurs mit einer Prüfung abschließt und die Teilnehmer
jünger als 27 Jahre alt sind und in der Surf- und Segelschule während
des Kurses wohnen.
2. Es besteht die Möglichkeit,
dass solche Kurse unter die Befreiungsvorschriften des Art. 132
Abs.1 h, i oder j MwStSystRL fallen, da auch Schulen und Universitäten
solche Kurse als Unterricht anbieten.
3. In diesem Zusammenhang stellen
sich mehrere Fragen, die bisher noch nicht entschieden worden sind.
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende
Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Umfasst
der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Art. 132 Abs.
1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) auch
Surf- und Segelunterricht? Ist es ausreichend, wenn ein solcher
Unterricht in mindestens einer Schule oder Hochschule des Mitgliedsstaats
angeboten wird?
2. Ist es für die Annahme eines
Schul- oder Hochschulunterrichts im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst.
i und j MwStSystRL erforderlich, dass der Unterricht in die Benotung
eingeht, oder ist es ausreichend, wenn der Surf- oder Segelkurs
im Rahmen einer Veranstaltung der Schule oder Hochschule erfolgt,
etwa einer Klassenreise?
3. Kann sich die Anerkennung
einer Surf- und Segelschule als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung
im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL aus den Regelungen
des Schul- oder Hochschulrechts ergeben, wonach auch externe Surf- oder
Segelkurse Teil des Sportunterrichts oder der Hochschulausbildung
von Sportlehrern mit einer Benotung oder einem anderen Leistungsnachweis
sind, und/oder einem Gemeinwohlinteresse an sportlicher Betätigung?
Ist für eine solche Anerkennung eine unmittelbare oder mittelbare
Kostenübernahme durch die Schule oder die Hochschule für die Kurse
erforderlich?
4. Stellen Surf- oder Segelkurse
im Rahmen einer Klassenreise eine eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung
verbundene Dienstleistung im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. h
MwStSystRL dar; wenn ja, ist dafür eine bestimmte Dauer der Betreuung erforderlich?
5. Setzt die Formulierung "von
Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht" in Art.
132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL voraus, dass der Steuerpflichtige
den Unterricht persönlich erteilt?
II. Das Verfahren wird bis
zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 8 DStRE 2019 S. 302 Nr. 5 EFG 2019 S. 392 Nr. 5 KÖSDI 2019 S. 21145 Nr. 3 UStB 2019 S. 68 Nr. 3 QAAAH-06634
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Beschluss v. 14.12.2018 - 6 K 187/17
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