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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Altteilen
In der Kfz-Branche ist es üblich, defekte Teile durch reparierte Altteile zu ersetzen. Für die zutreffende umsatzsteuerliche Würdigung dieser Tauschlieferung hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung geschaffen, weil sich die Bemessungsgrundlage nicht schnell und zuverlässig ermitteln lässt und eigentlich zu schätzen wäre. Streitigkeiten und umständliche Abrechnungsszenarien zwischen den beteiligten Unternehmern können damit vermieden werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
In der Kfz-Wirtschaft ist es gängige Praxis, dass bei bestimmten Reparaturarbeiten defekte Teile des Fahrzeugs ersetzt werden und dabei das ausgetauschte Teil bei der Kfz-Werkstatt verbleibt.
Tausch einer defekten Lichtmaschine eines Lkw, die dann zur Reparatur in der Kfz-Werkstatt verbleibt.
Die Reparatur und der Austausch eines Ersatzteils sind eine Tauschlieferung nach § 3 Abs. 12 UStG mit Baraufgabe: Neben der Geldzahlung liefert der Kunde auch eine defekte Lichtmaschine an die Kfz-Werkstatt. Die Kfz-Werkstatt muss demnach nicht nur die Zahlung der Besteuerung unterwerfen, sondern zusätzlich noch den Wert der vom Kunden gelieferten defekten Lichtmaschine.
Diese Lichtmaschine hat auch einen real...