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Die bilanzielle Behandlung von Leasing-Restwertmodellen
Würdigung der
[i]OFD NRW, Vfg. v. 24.4.2018 NWB DAAAG-88020 Das Entgelt für eine Rückkaufsoption stellt bei den Vertragspartnern ein bilanzierungspflichtiges Wirtschaftsgut bzw. eine Verbindlichkeit dar. Beim Restwertmodell handelt es sich um einen Ausgleichsanspruch des Händlers gegenüber dem Hersteller auf Übernahme eines möglichen Verlusts aus der Rückkaufsoption. Dafür zahlt in der Regel der Händler an den Hersteller ein Entgelt. Die OFD NRW äußert sich in ihrer Verfügung v. NWB DAAAG-88020 nur zur bilanziellen Behandlung eines endfällig gezahlten Entgelts. Ein zu Beginn des Restwertmodells gezahltes Entgelt wird nicht behandelt. Eine korrespondierende Berücksichtigung eines zu Beginn des Restwertmodells gezahlten Entgelts analog der Rückkaufoption erscheint sachlogisch. Der Händler hat in Höhe des Entgelts ein nichtabnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren. Der Hersteller passiviert in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit. Entgegen der Auffassung der OFD NRW sind am Laufzeitende des Restwertmodells die Forderung und die Verbindlichkeit unsaldiert zu bilanzieren. Eine erfolgsneutrale Verrechnung der einzelnen Sach- bzw. Aufwands- und Ertragskonten erscheint nicht sachgerecht.
Eine Kurzfassung des...