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Umsatzsteuer | Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet
Durch das „JStG 2018“ v. (BGBl 2018 I S. 2338) wurden § 22f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) in das UStG eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften) ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die [i]Hörster, NWB 1-2/2019 S. 20wesentlichen Grundsätze dieser Neuregelungen erläutert das .