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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Bauleistungen
Mit Urteil v. - V R 49/17 NWB XAAAG-99275 hat der BFH entschieden, dass ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung entgegen der Verwaltungsauffassung ( BStBl 2017 I S. 1001, Rz. 15a) geltend machen kann, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht. Mit wird [i]Hammerl/Fietz, NWB 49/2018 S. 3579infolge des BFH-Urteils die Rz. 15a des aufgehoben.