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Körperschaftsteuer | Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit
Bei der Körperschaftsteuer, die auf einen Sanierungsgewinn entfällt, der aufgrund eines Insolvenzplans entstanden ist, handelt es sich laut nicht um eine Insolvenzforderung, die vom Finanzamt zur Insolvenztabelle anzumelden wäre.
Im Streitfall ging es um die vom Finanzgericht und auch vom BFH bejahte Frage, ob die auf einen im Jahr 2008 entstandenen Sanierungsgewinn entfallende Körperschaftsteuer zur Insolvenztabelle anzumelden ist. Diese Frage war im Steuerfestsetzungsverfahren zu klären. Ob dieser Sanierungsertrag letztendlich steuerbefreit sein könnte, wird davon abhängen, dass noch ein Antrag auf Anwendung des § 3a EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG möglich war und auch gestellt wurde.