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Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – erste Anmerkungen
Das BMF hat [i] Entwurf der ErbStR 2019 aufrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de am den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR-E 2019) veröffentlicht, mit dem die ErbStR 2011 v. (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 2) aufgehoben werden sollen. Der Inhalt des Entwurfs der ErbStR 2019 wird im Folgenden skizziert.
I. Rechtliche Einordnung
Die ErbStR-E 2019 [i]Paus, NWB 3/2019 S. 104beinhalten im Wesentlichen die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. bspw. gleich lautende Ländererlasse v. , BStBl 2012 I S. 1250; v. , BStBl 2013 I S. 1510; v. , BStBl 2018 I S. 632; , BStBl 2012 II S. 790, und v. - II R 46/13, BStBl 2016 II S. 477 in Bezug auf private Steuerschulden des Erblassers). Hinsichtlich der Richtlinienstellen zum Erbschaftsteuergesetz, die sich auf die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG beziehen, beschränkt sich der Entwurf weitgehend auf die Übernahme des koordinierten Ländererlasses v. zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ( AEErbSt 2017).
Viele der durch den AEErbSt 2017 nicht geklärten oder sog...