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Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen
Lohnsteuerliche Betrachtung und sozialversicherungsrechtliche Hinweise
Die Mitarbeit von Familienangehörigen wird durch viele Unternehmer – gerade in kleineren Unternehmen – vorausgesetzt. Steuerliche Konsequenzen aus der familiären Mitarbeit ergeben sich jedoch erst, wenn aus der freiwilligen unentgeltlichen Hilfe ein Arbeitsverhältnis wird. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags und Lohnzahlungen allein reichen dabei nicht aus, um ein sowohl steuerlich anerkanntes als auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begründen. Der nachfolgende Beitrag erläutert daher die lohnsteuerlichen Fallstricke mithilfe zahlreicher Beispiele. Daneben soll es um den Betriebsausgabenabzug gehen. Ferner wird ein kurzer Einblick in die strengen Voraussetzungen für die Anerkennung der Sozialversicherungspflicht dieser Arbeitsverhältnisse gewährt. Denn der mitarbeitende Angehörige kann steuerrechtlich einen anderen Status haben als aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht.
Das Schaubild der Autorin „Steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen unter Familienangehörigen“, SteuerStud 4/2019 S. 223 NWB RAAAH-06087, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.
I. Steuerrechtliche Anerkennung
Arbeitnehmer sind Personen, die in öffentlichem od...