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BBK Nr. 3 vom Seite 145

DRS 26: Assoziierte Unternehmen

Prof. Dr. Christian Hanke

[i]Kirsch, Neuerungen durch DRS 26 und DRS 27, StuB 17/2018 S. 628 NWB RAAAG-93613 Gleich zwei DRS sind am im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Hierbei handelt es sich um die Neufassungen der aus dem Jahr 2001 stammenden DRS 8 und DRS 9, welche nunmehr als DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ sowie als DRS 27 die „Anteilmäßige Konsolidierung“ zum Gegenstand haben. Der Beitrag stellt die grundlegende Behandlung assoziierter Unternehmen nach DRS 26 dar. Dabei wird auf die Änderungen im Vergleich zum Vorgängerstandard DRS 8 an den entsprechenden Stellen hingewiesen. In einem späteren Beitrag werden die Regelungen des DRS 27 dargestellt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anwendungsbereich

[i]KonsolidierungskreisGemäß des Einheitsgrundsatzes soll der Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darstellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Dabei ist entscheidend, in welcher Form Unternehmen im Konzernabschluss abgebildet werden. Hierbei können die Vollkonsolidierung, die anteilmäßige Konsolidierung, die Equity-Methode oder die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zur Anwendung kommen – abhängig jeweils von der Möglichkeit der Einflussnahme des Mutterunternehmen...

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