Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen:
Abgrenzung zwischen steuerbarer Leistung gegen Entgelt und nicht
steuerbarem Gesellschafterbeitrag
Leitsatz
Für
die Frage, ob die Überlassung des Stroms an einen aus der Gesamtheit
der Investoren bestehenden Personenzusammenschluss zum Zwecke der
Einspeisung ins Stromnetz als steuerbare Leistung gegen Entgelt
oder als nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag anzusehen ist,
kommt es entscheidend darauf an, ob der Steuerpflichtige im Gegenzug ein
gesondert vereinbartes Entgelt oder lediglich eine von der tatsächlich
gelieferten Strommenge unabhängige Beteiligung am allgemeinen Gewinn
erhält.
Fundstelle(n): IAAAH-05964
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.12.2017 - 6 K 1408/15
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