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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1408/15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen: Abgrenzung zwischen steuerbarer Leistung gegen Entgelt und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag

Leitsatz

Für die Frage, ob die Überlassung des Stroms an einen aus der Gesamtheit der Investoren bestehenden Personenzusammenschluss zum Zwecke der Einspeisung ins Stromnetz als steuerbare Leistung gegen Entgelt oder als nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag anzusehen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Steuerpflichtige im Gegenzug ein gesondert vereinbartes Entgelt oder lediglich eine von der tatsächlich gelieferten Strommenge unabhängige Beteiligung am allgemeinen Gewinn erhält.

Fundstelle(n):
IAAAH-05964

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.12.2017 - 6 K 1408/15

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