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NWB Nr. 6 vom Seite 325

Aktuelles

Einigung über EU-Zinsrichtline

Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN-Rat) konnte am nach langen Verhandlungen eine politische Einigung zum Steuerpaket ”EU-Zinsrichtlinie” erzielen. Danach führen 12 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - zum einen automatischen Informationsaustausch über Zinseinnahmen ein.

Für Luxemburg, Österreich und Belgien gibt es eine Übergangsregelung, nach der sie eine Quellensteuer auf Zinsen von Steuerausländern erheben müssen. Diese Quellensteuer ist zeitlich gestaffelt und beträgt 15 v. H. ab 2004, 20 v. H. ab 2007 und 35 v. H. ab 2010. Von den Einnahmen werden 75 v. H. an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen. Die Schweiz hat dasselbe angeboten. Damit berücksichtigt die gefundene Lösung sowohl die Interessen des Wohnsitz- als auch die des Anlagestaates. Luxemburg, Österreich und Belgien gehen dann zum automatischen Informationsaustausch über, wenn die EU mit der Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein ein Abkommen über Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard 2002 abschließt. Die Einigung zur Zinsbesteuerung im Einzelnen:

1. Das schweizer Angebot auf Einführung einer Quellensteuer wird mit folgender Staff...

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