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Förderung: Nachrüstung bestimmter Dieselfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt über 330 Mio. € für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen, die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte haben. Infos unter http://go.nwb.de/r23qy.