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Schuldzinsen: Neues BMF-Schreiben zu Abzugsmöglichkeiten
Betriebliche Schuldzinsen dürfen nicht immer komplett als Betriebsausgaben angesetzt werden. Näheres regelt das Einkommensteuergesetz. Hinweise zur konkreten Ausgestaltung gibt das neue :007 NWB XAAAG-99317.
Dieses BMF-Schreiben tritt an die Stelle der NWB AAAAB-70170, vom NWB TAAAC-79656 und vom NWB TAAAE-30608 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.