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Aktuelles
Überblick über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit beschlossen (sog. Steueramnestie; vgl. NWB Aktuelles Heft 27/2003; ausführlicher Joecks, DB 2003 S. 1807; ders., DStR 2003 S. 1417; Randt/Schauf, DStR 2003 S. 1369; Lohr, DStR 2003 S. 1240; Sell, DStR 2003 S. 1185).
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung bisher steuerunehrlichen Steuerpflichtigen eine ”Brücke in die Steuerehrlichkeit” anbieten. Die Steuerpflichtigen sollen nun bis zum die Möglichkeit erhalten, straffrei ihre Steuerschuld begleichen zu können. Anschließend will die Bundesregierung die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung weiter verbessern, um Steuerhinterziehungen in der Zukunft deutlich zu erschweren.
Bei dem geplanten Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz mit vier Artikeln. Die wesentlichen Regelungen sind in Art. 1 ”Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG)” enthalten. In diesem Entwurf des StraBEG (StraBEG-E) ist vorgesehen, dass der Steuerpflichtige durch Abgabe einer sog. strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer pauschalen Abgabe ...