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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – ein Dauerbrenner
Mit drei Urteilen hat sich das OLG München in 2018 mit verschiedenen Aspekten der Haftung des GmbH-Geschäftsführers befasst, wobei Zustimmungsvorbehalte, aber auch das Einvernehmen des Mitgesellschafters mit Geschäftsführungsmaßnahmen sowie die Reichweite des dem Geschäftsführer eingeräumten unternehmerischen Ermessens eine Rolle gespielt haben. Die Urteile unterstreichen, dass es von entscheidender Bedeutung für den Geschäftsführer ist, Zustimmungsvorbehalte zu beachten. Sonst handelt er auf eigenes Risiko. Riskante Geschäfte sollte er den Gesellschaftern zur Genehmigung vorlegen. Dann ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn sich die GmbH nicht in einer akuten Krise befindet.
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Die Missachtung von Zustimmungsvorbehalten
[i]Gericht bestätigt die bisherige RechtsprechungDer 7. Senat des NWB VAAAH-03313) hat die bisherige klare Linie in Rechtsprechung und juristischer Literatur bestätigt, dass eine Missachtung von Zustimmungsvorbehalten zugunsten der Gesellschafterversammlung eine Haftung des Geschäftsführers für Nachteile aus den betreffenden Geschäftsführungsmaßnahmen begründet. Im entschiedenen Fall hatte sich ein Geschäftsführer übe...