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NWB Nr. 6 vom Seite 303

Grundpfeiler einer rechtssicheren, kundenorientierten Anlageberatung

Dr. Christoph T. Bauerle

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 332Gute Anlageberatung findet in einem intensiven, offenen Dialog zwischen Anlageberater und Anleger (Kunde) statt. Wie sie abzulaufen hat, ist im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass der Anlageberater insbesondere die Risikobereitschaft des Anlegers, seine Kenntnisse in Anlagegeschäften und seine Anlageziele zu berücksichtigen hat.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Dokumentation des Beratungsgesprächs

[i]Anleger sollte ein Gesprächsprotokoll verlangenDie wichtigen Aspekte des Beratungsgesprächs sollten sich in jedem Fall in einem Anlageberatungsprotokoll wiederfinden. Zwar schreibt das Gesetz dieses nicht mehr (wie früher) als solches zwingend vor, doch erlegt es dem Berater immer noch umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Vor diesem Hintergrund kann der Anleger genauso gut ein Anlageberatungsprotokoll verlangen und sollte dies in jedem Fall auch tun. Damit hat er später den Beleg dafür in der Hand, ob der Anlageberater die oben genannten Aspekte korrekt in seine Beratung hat einfließen lassen.

Die konkrete Umsetzung der Beratung

[i]Anlegergerechte BeratungDie Risikoeinstellung des Anlegers ist eine bedeutsame Schranke für Empfehlungen des Anlageberaters. So kann er einem Kunden, der sich selbst als „ri...

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