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BGH 15.01.2018 X ZR 85/18, NWB 5/2019 S. -1

Personenbeförderung | Folgen verspäteter Flüge

Führt ein mehrstündiger Systemausfall in einem Flughafenterminal zu einer verzögerten Abfertigung, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. c der EG-Verordnung Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung).

Anmerkung:

In beiden Fällen beanspruchen betroffene Fluggäste Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 600 € wegen verspäteter Flüge. Der 10. Senat geht davon aus, dass der mehrstündige Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände i. S. des Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung begründet hat, so dass das Luftfahrtunternehmen nicht zu Ausgleichszahlungen S. 239verpflichtet sei. Der Betrieb der technischen Einrichtungen eines Flughafens, zu denen auch die Telekommunikationsleitungen gehören, obliege de...

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