Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
5. Aufl. 2019
ISBN der Online-Version: 18981
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65445-4
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (5. Auflage)
99. Arbeitsrecht
ÜbersichtÜbersicht zum Arbeitsrecht
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Arbeitsvertrag
| Der Arbeitsvertrag ist nach § 611 BGB ein Dienstvertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. | |
Form des Arbeitsvertrages
| Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist nicht formgebunden (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Für Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden (§ 1 NachwG), hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (§ 2 Abs. 1 NachwG). | |
Inhalt des Arbeitsvertrages
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Probezeit
| längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). | |
befristeter Arbeitsvertrag
| Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Bei einer unwirksamen Befristung (z. B. mündlich) gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 Satz 1 TzBfG). Ist die Befristung nur wegen Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinb... |