Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
5. Aufl. 2019
ISBN der Online-Version: 18981
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65445-4
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Dokumentvorschau
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (5. Auflage)
1. Schuldrecht
Übersicht zur Verjährung
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Begriff
| Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, innerhalb derer ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann | |
Wirkungen der Verjährung
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Regelmäßige Verjährungsfrist
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3 Jahre, § 195 BGB
| Betrifft die meisten Ansprüche! Sonderregelungen bestehen für Mängelrügen aus Kauf- oder Werkverträgen. Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat (§ 199 Abs. 1 BGB) |
Verlängerte Verjährungsfristen
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10 Jahre, § 196 BGB
| Rechte des Eigentums an einem Grundstück (z. B. Anspruch auf Übertragung des Eigentums, Kaufpreisforderung) Beginn: mit Entstehung des Anspruchs (§ 200 BGB) |
30 Jahre, § 197 BGB
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