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Steuerbefreiung notärztlicher Bereitschaftsdienste
Der BFH hat zur Steuerbefreiung von Umsätzen aus der notärztlichen Betreuung bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen Stellung genommen.
I. Leitsatz (amtlich)
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
II. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Steuerfreiheit von Umsätzen aus dem notärztlichen Bereitschaftsdienst bei verschiedenen Veranstaltungen durch den Kläger und Revisionskläger (Kläger).
1. Tätigkeit des Klägers
Der Kläger ist Arzt und erzielte im Streitjahr 2009 Einnahmen aus umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Dazu gehörte u. a. der Bereitschaftsdienst bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen. Die Aufgaben des Klägers umfassten dabei, den Veranstaltungsbereich im Vorfeld zu kontrollieren und die Verantwortlichen im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen zu beraten. Während der Veranstaltung sollte der Kläger bei kontinuierlichen Rundgängen f...