Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im Insolvenzverfahren, Beiladung des Insolvenzschuldners
Leitsatz
1) Der Insolvenzschuldner ist unter den Voraussetzungen des § 174 Abs. 5 Satz 2 AO zum Verfahren des Insolvenzverwalters gegen
den ESt-Bescheid wegen Aufteilung von Einkünften auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen beizuladen.
2) Der Insolvenzschuldner ist ungeachtet seiner im Insolvenzverfahren fortbestehenden ESt-Schuldnerschaft „Dritter” i.S.d.
§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters fallen (gegen
, EFG 2016, 1906).
3) Der Ehepartner des Insolvenzschuldners ist nur beizuladen, wenn das FA auch für diesen den insoweit erforderlichen Antrag
stellt.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2005 Nr. 24 JAAAH-05391
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 13.02.2017 - 9 K 3343/13 E
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