Grundsteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung (BMF)
Das BMF hat die gleich lautenden
Erlasse zur Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen
Einheitswertfeststellung und zur vorläufigen Festsetzung des
Grundsteuermessbetrags v. veröffentlicht (.
Hintergrund: Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. (BStBl I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags und seit dem (BStBl I S. 439) auch für Einheitswertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchgeführt. Wegen der Entscheidung des (BGBl. I S. 531) besteht hierfür kein Anlass mehr.
Die gleich lautenden Erlasse vom (BStBl I S. 439) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.
Der Erlass wurde auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
MAAAH-05205