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Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten
Der BFH hatte mit Urteil v. - XI R 39/10 (BStBl 2015 II S. 421) entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann, wenn die mit Mietwagen durchgeführten Krankenfahrten auf gleichermaßen für Taxen geltenden Sondervereinbarungen beruhen. Abschnitt 12.13 Abs. 8 Satz 3 UStAE wurde entsprechend angepasst und in Satz 4 eine Vereinfachungsregelung eingefügt, wonach die Gleichartigkeit dieser für Mietwagen- bzw. Taxiunternehmer geltenden Sondervereinbarungen für den Bereich der Krankenfahrten aus Vereinfachungsgründen regelmäßig unterstellt werden kann ( BStBl 2016 I S. 531). Zur Handhabung dieser Vereinfachungsregelung nimmt das Stellung. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.