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Einkommensteuer | Gesellschafterwechsel bei einer GbR während des Geschäftsjahres – Zurechnung des Einnahmen- oder Werbungskostenüberschusses
Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist laut steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligungsverhältnis abweichende Ergebnisverteilung für die Zukunft getroffen worden ist und alle Gesellschafter zustimmen. Die abweichende Ergebnisverteilung muss ihren Grund im Gesellschaftsverhältnis haben und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Die praktische Bedeutung dieses Urteils ist nicht zu unterschätzen, denn es liegt im Interesse der vermögensverwaltenden Gesellschaft, dass Altgesellsc...BStBl 1987 II S. 212