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FAQ zu „Verkaufsaufschlägen“ als Versicherungsentgelt
[i] BZSt, Meldung v. 9.1.2019 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zum (BStBl 2017 I S. 1674) zu „Verkaufsaufschlägen“ als Versicherungsentgelt veröffentlicht. Hintergrund des BMF-Schreibens ist das (BStBl 2017 II S. 360), das das BMF als allgemein und grundsätzlich anwendbar erklärt hat. Danach können sog. Verkaufsaufschläge als Teil des Versicherungsentgelts qualifiziert werden und somit der Versicherungsteuerpflicht unterliegen.
[i] FAQ auf der Homepage des BZSt abrufbar Nunmehr ist auf der Homepage des BZSt ein mit dem BMF abgestimmter Fragen-und Antworten-Katalog (FAQ) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Bei diesem FAQ handelt es sich um eine Interpretationshilfe für das oben genannte BMF-Schreiben. Er ist weder eine Verwaltungsanweisung noch ein BMF-Schreiben. Die Informationen haben daher keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt vielmehr dem zuständigen BZSt vorbehalten.