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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Einfuhr von Sammlermünzen
Das BMF hat zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben ( NWB BAAAH-03418).
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG i. V. mit Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG).