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Umsatzsteuer | Bescheinigung für den Handel auf Online-Plattformen
Das BMF hat u. a. die Bescheinigung über die Erfassung als Stpfl. (Unternehmer) i. S. von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist, veröffentlicht (-06 NWB FAAAH-03836).
Hintergrund: Durch Art. 9 Nr. 7 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2018 I S. 2338) ist § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – mit Wirkung zum in Kraft getreten.
Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes i. S. von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind u...