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Kapitalkontenentwicklung von Personengesellschaften im Rahmen der E-Bilanz
Kontenmodelle und Taxonomieanforderungen
Seit dem Wirtschaftsjahr 2015 haben Personengesellschaften verpflichtend eine Kapitalkontenentwicklung des Eigenkapitals im Rahmen der E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermitteln, sofern eine solche tatsächlich erstellt wird. Der eigenständige Berichtsbestandteil „Kapitalkontenentwicklung“ umfasst dabei sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalkonten. Zur Übermittlung unterschiedlicher Kapitalkontenmodelle bestehen in der Taxonomie zahlreiche Eigenkapital-Typen. Zudem wird für jeden übermittelten Eigenkapital-Typ eine stark differenzierte Darstellung dessen Entwicklung im Verlauf des Wirtschaftsjahres gefordert – sie bildet den inhaltlichen Schwerpunkt dieses Beitrags.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Kapitalkontenentwicklung als E-Bilanz-Pflichtbestandteil
[i]Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter NWB YAAAE-44755 Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) wurde die allgemeine Pflicht zur Übermittlung des Inhalts von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eingeführt – die sog. E-Bilanz. Aufgrund der allgemeinen Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts durch eine Rechtsverordnung sowie gewährter Nichtbeanstandungsregelungen durch das BMF s...