Kfz-Nutzung: 1%-Regelung bei einem Gesellschafter
- Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots
Leitsatz
1. Bei einem Gesellschafter
ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er
habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch
dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart
worden ist. Bei einem Gesellschafter, der zu 100 % am Gewinn beteiligt
ist, sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen
zu stellen.
2. Macht der Unternehmer umsatzsteuerlich
von der 1%-Regelung keinen Gebrauch oder werden die pauschalen Wertansätze
durch die sog. Kostendeckelung auf die nachgewiesenen tatsächlichen
Kosten begrenzt und liegen die Voraussetzungen der sog. Fahrtenbuchregelung
nicht vor, ist der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuerzwecke anhand
geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln. Fehlen
geeignete Unterlagen für die Schätzung, ist der private Nutzungsanteil
mit mindestens 50 % zu schätzen, soweit sich aus den besonderen
Verhältnissen des Einzelfalles nichts Gegenteiliges ergibt; aus
den Gesamtaufwendungen sind die nicht mit Vorsteuern belasteten
Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.
Fundstelle(n): OAAAH-04831
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.11.2018 - 6 K 154/18
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