Bestimmung der Person des Zuwendenden bei einer Grundstücksschenkung nach der Zivilrechtslage
keine Berücksichtigung des Übertragungsanspruchs aus einem nicht vollzogenen Vertrag
Leitsatz
1. Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen
Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage.
2. Die Übertragung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils auf eine andere Person ist ein dinglicher Vorgang, der nach §§
873, 925 BGB der Auflassung und Eintragung ins Grundbuch bedarf. Allein ein vertraglicher Übertragungsanspruch begründet auch
unter Berücksichtigung der BFH-Rspr. zur interpolierenden Betrachtungsweise bezüglich zweier grunderwerbsteuerlicher Steuerbefreiungsvorschriften
noch keine Änderung der Eigentumsverhältnisse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 192 Nr. 3 ErbStB 2019 S. 98 Nr. 4 KÖSDI 2019 S. 21227 Nr. 5 NWB-EV 2019 S. 48 Nr. 2 UVR 2019 S. 135 Nr. 5 PAAAH-04822
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.11.2018 - 7 K 1602/18
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.